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BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebrMG (1986) § 8 Abs. 5 S. 1
"Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden Akteneinsichtsrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
- BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 481
- GRUR 1999, 226
- DB 1999, 145
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
Ein nur auf die Nichtnennung eines etwaigen Auftraggebers gestützter Widerspruch gegen die Gewährung der Akteneinsicht kann deshalb nicht zum Erfolg führen, soweit er Akten betrifft, in die wie hier die Einsicht frei ist; dies entspricht auch der neueren Senatspraxis (unveröffentlichter Senatsbeschluß vom 25. Februar 1997 - X ZB 11/96). - BPatG, 04.12.1997 - 5 W (pat) 437/96
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
Dem Patentanwalt Dr. Gahlert in München wird Akteneinsicht in die Akten des Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens Lö I 125/95 des Deutschen Patentamts sowie in die Beschwerdeakten 5 W (pat) 437/96 gewährt.
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren). - BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren). - BGH, 26.09.2000 - X ZB 23/99
Akteneinsicht in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
Es kommt deshalb nicht darauf, ob Akteneinsicht im eigenen oder fremden Interesse begehrt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (vgl. Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV).
- BPatG, 07.04.2005 - 3 ZA (pat) 1/05 Die Gewährung der Akteneinsicht hängt auch nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab, wie es auch nicht darauf ankommt, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV; BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2001, 149 - Akteneinsicht).
2) Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin I als Nichtigkeitsbeklagte des Ausgangsverfahrens steht deshalb der Gewährung der Akteneinsicht nicht der Einwand entgegen, dass die Antragssteller als Strohmann fungieren bzw ohne Benennung des Auftragebers der Antrag auf Akteneinsicht zu verweigern ist (vgl BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV; BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 16.09.2003 - 3 ZA (pat) 25/03 3. Entgegen der Ansicht sowohl der Nichtigkeitsbeklagten als auch der Nichtigkeitsklägerin hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 Akteneinsicht XV).
- BPatG, 01.02.2005 - 1 ZA (pat) 12/04 Zur Darlegung eines schutzwürdigen Gegeninteresses genügt es nicht, wenn eine Partei der Akteneinsicht lediglich widerspricht oder sich pauschal darauf bezieht, dass sie ohne Kenntnis der von dem Antragsteller vertretenen Partei nicht beurteilen könne, ob aus ihrer Sicht wesentliche Gründe der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstünden (BGH GRUR 1999, 226 Akteneinsicht XIV; GRUR 2001, 143 Akteneinsicht XV).
- BPatG, 05.08.2004 - 3 ZA (pat) 13/04 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 Akteneinsicht XV).
- BPatG, 15.11.2004 - 1 ZA (pat) 10/04 Dafür genügt es nämlich nicht, der Akteneinsicht lediglich zu widersprechen oder - wie es der Antragsgegner II getan hat - sich pauschal darauf zu beziehen, dass ohne Kenntnis der von der Gegenseite vertretenen Partei nicht beurteilt werden könne, ob wesentliche Gründe der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstehen (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV; GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 13.10.2005 - 3 ZA (pat) 58/05 Da weder der Anwalt selbst noch sein Mandant zur Darlegung eines eigenen schutzwürdigen Interesses an der Akteneinsicht verpflichtet sind, besteht kein Anlass, den Mandanten glaubhaft zu machen (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV).
- BPatG, 06.06.2005 - 3 ZA (pat) 25/05 Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der antragstellenden Rechtsund Patentanwälte ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BPatG, 22.09.2004 - 4 ZA (pat) 9/04
- BPatG, 20.05.2003 - 24 W (pat) 34/02
- BPatG, 19.12.2002 - 3 ZA (pat) 58/02
- BPatG, 26.08.2002 - 3 ZA (pat) 5/02
- BPatG, 14.08.2002 - 3 ZA (pat) 6/02
- BPatG, 24.06.2002 - 4 ZA (pat) 7/02
- BPatG, 18.02.2002 - 4 ZA (pat) 19/01
- BPatG, 16.12.2005 - 3 ZA (pat) 72/05
- BPatG, 12.05.2005 - 3 ZA (pat) 34/05
- BPatG, 19.03.2004 - 4 ZA (pat) 28/03
- BPatG, 19.03.2004 - 4 ZA (pat) 29/03
- BPatG, 11.03.2004 - 4 ZA (pat) 25/03
- BPatG, 06.02.2004 - 4 ZA (pat) 26/03
- BPatG, 11.03.2003 - 3 ZA (pat) 64/02
- BPatG, 23.02.2011 - 3 ZA (pat) 83/10
- BPatG, 02.11.2004 - 3 ZA (pat) 32/04
- BPatG, 17.10.2002 - 3 ZA (pat) 38/02