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   BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98   

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https://dejure.org/1998,1187
BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98 (https://dejure.org/1998,1187)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1998 - X ZB 12/98 (https://dejure.org/1998,1187)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - X ZB 12/98 (https://dejure.org/1998,1187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG (1986) § 8 Abs. 5 S. 1
    "Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden Akteneinsichtsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 481
  • GRUR 1999, 226
  • DB 1999, 145
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
    Ein nur auf die Nichtnennung eines etwaigen Auftraggebers gestützter Widerspruch gegen die Gewährung der Akteneinsicht kann deshalb nicht zum Erfolg führen, soweit er Akten betrifft, in die wie hier die Einsicht frei ist; dies entspricht auch der neueren Senatspraxis (unveröffentlichter Senatsbeschluß vom 25. Februar 1997 - X ZB 11/96).
  • BPatG, 04.12.1997 - 5 W (pat) 437/96
    Auszug aus BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
    Dem Patentanwalt Dr. Gahlert in München wird Akteneinsicht in die Akten des Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens Lö I 125/95 des Deutschen Patentamts sowie in die Beschwerdeakten 5 W (pat) 437/96 gewährt.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren).
  • BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZB 23/99

    Akteneinsicht in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

    Es kommt deshalb nicht darauf, ob Akteneinsicht im eigenen oder fremden Interesse begehrt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (vgl. Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV).
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